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Kreis Plön weist alle Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen als Beobachtungsgebiet für den Geflügelpest-Erreger aus

Die Ausweisung der Sperrzonen hat Auswirkungen für alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten. Diese beziehen sich in erster Linie auf den Umgang mit tierischen Produkten und sind im Detail der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Beispielsweise dürfen keine Tiere oder tierischen Erzeugnisse in einen Bestand herein- oder herausgebracht werden. Zudem sind alle Geflügelhalter in den oben genannten Gebieten verpflichtet, ihren Bestand an das Veterinäramt des Kreises Plön zu melden (vetabt@kreis-ploen.de oder Telefon: 04522/743-270). Das gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Wenn jemand nur eine Henne hält, dann muss auch das gemeldet werden. Abschließend noch einmal der Hinweis, dass im gesamten Kreis Plön seit Mitte November eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel gilt. Seitdem werden regelmäßig bei verendeten Wildvögeln Geflügelpest-Erreger nachgewiesen.

Alle weitere Infos und Downloads entnehmen Sie bitte der Website des Amtes Selent-Schlesen.

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